Was ist wenn...


... ihr Kind krank ist?

 

Bitte benachrichtigen Sie die Schule bis 8 Uhr telefonisch und nach Genesung schriftlich über  

das Fehlen Ihres Kindes.

 

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... ihr Kind an einer übertragbaren, meldepflichtigen Krankheit leidet?

 

Bitte informieren Sie die Schule sofort! Die Teilnahme am Unterricht und anderen 

schulischen Veranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn der behandelnde Arzt 

einen entsprechenden Befund ausgestellt hat und dieser der Schule vorliegt.

 

 

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Meldepflichtige Krankheiten
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... ihr Kind Läuse hat?

 

 Auch hier gilt die oben genannte Regelung!

 

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... ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall erleidet?

 

Melden Sie den anschließenden Arztbesuch bei unserer Sekretärin ,Frau Wilde, 

damit eine vollständige Unfallanzeige aufgesetzt werden kann!

 

 

 

Für die Kontaktdaten klicken Sie bitte hier    >> Kontakt <<