Mitwirkungsgremien


 

Elternversammlung

 

Die Eltern einer jeden Klasse bilden eine Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher. Die Elternsprecher sind für das Weitertragen von wichtigen Informationen und das Einberufen und Leiten der Elternversammlungen verantwortlich.

 

 

Elternkonferenz/Schulkonferenz

 

Die gewählten Elternsprecher aller Elternversammlungen bilden die Elternkonferenz. Somit treffen sich Vertreter aus allen Klassenstufen und können bestimmte Dinge organisieren, Probleme erörtern und klären. Gewählt werden Vorsitz und Stellvertretung sowie Vertreter die an Lehrerkonferenzen und anderen Bereichskonferenzen teilnehmen dürfen. Ebenso wählen die Elternvertreter drei Eltern, die gemeinsam mit drei Lehrern und drei Schülern der Schule die Schulkonferenz bilden. Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium. Hier werden Beschlüsse gefasst. 

 

 

Kreiselternrat

 

Die Eltern haben die Möglichkeit einen Vertreter zu bestimmen, welcher die Sitzungen des Kreiselternrates besucht und konstruktiv mitarbeiten kann. Alle Gremien treffen sich in regelmäßigen Abständen.